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"DJ-Führerschein": Gesunder
Hörspaß in Discotheken
mit freundlicher Genehmigung von DJ- Führerschein
www.djlicence.de
TV Total
Stefan Raab am 25.11.2004 auf Pro7 - Danke Stefan!!!

Der Diskothekenbesuch ist eines der
beliebtesten Freizeitvergnügen der Jugendlichen.
Jährlich strömen etwa 100 Millionen Tanzbegeisterte in die über 2.500 Clubs und
Discotheken.
Der Lärm in den Diskotheken und die laute Musik aus dem Walkman machen ihren
Ohren jedoch zu schaffen. Der Lärmpegel liegt dabei mit bis zu 110 Dezibel weit
im gehörschädigenden Bereich, der bei 85 Dezibel beginnt.
Auch halten sich Jugendliche heute viel länger in Diskos auf als früher.
Waren es Anfang der achtziger Jahre im Durchschnitt noch 2,5 Stunden, so sind es
heute rund fünf Stunden pro Diskobesuch.
"Die Musik in Diskotheken ist häufig so laut wie ein Jumbo-Jet", erklärt
Ulrike Mickelat, Sprecherin der Techniker Krankenkasse (TK) Landesvertretung
Niedersachsen.
Trauriger Rekord: Jeder vierte Jugendliche hat bereits Hörschäden.
Experten vermuten, dass ein Drittel der Jugendlichen mit spätestens 50 Jahren
ein Hörgerät benötigt.
Der "DJ-Führerschein" wurde an DJs vergeben, die sich für ein verändertes
Bewusstsein im Umgang mit lauter Musik und freizeitbedingten Hörschäden bei
Kindern und Jugendlichen einsetzen.
Um die "Führerscheinprüfung" erfolgreich zu bestehen, mussten die Discjockeys an
einem Seminar teilnehmen, bei dem sie über die gesundheitlichen Folgen lauter
Musik, über akustisch-technische Aspekte und haftungsrechtliche Tatbestände
geschult wurden.
Den Abschluss bildete ein schriftlicher Test.
"Die Inhalte zu diesem DJ-Führerschein haben Experten der Technischen Uni
Berlin sowie Fachleute aus dem Bereich Schallwirkungsforschung erarbeitet",
so Dirk Wöhler, Präsident des BVD e.V. Braunschweig.
LevelMax 1
im Fernsehen beim SWR
Für die Diskothekenbranche wurde ein
spezieller Schallpegelmesser entwickelt, der
LevelMax1 von Monacor International,
mit dem der Schall auf der Tanzfläche kontinuierlich überwacht und aufgezeichnet
werden kann.
Ein gesondertes Display zeigt dem DJ dabei an, wenn die Musiklautstärke in einen
absolut bedenklichen Bereich fährt.
"Leider gibt es bei den Discjockeys immer noch eine erhebliche Anzahl
"schwarzer Schafe", die sich nicht um das Wohlergehen ihrer meist jugendlichen
Gäste kümmern und einen unverantwortlichen Umgang mit der Musiklautstärke haben",
erklärt Wöhler.
Geplant ist auch, dass die Diskotheken im Bundesgebiet ein Gütesiegel erhalten,
wenn sie einen DJ mit Führerschein beschäftigen und ein Lärmpegelmessgerät in
ihrer Disco haben.
Der
BDT e.V.
im DEHOGA empfiehlt allen Discothekenunternehmern in Deutschland zukünftig nur
noch DJs zu beschäftigen, die ihre Qualifikation durch den DJ-Führerschein
nachweisen können.
Somit würde jeder Discothekenunternehmer einen entscheidenden Beitrag zur
Minimierung eines gesundheitlich unverantwortlichen Umganges mit der
Musiklautstärke leisten.
Deshalb wäre es wünschenswert, hebt Stephan Büttner - Geschäftsführer des
BDT hervor, wenn weitere Bundesländer dem guten
Beispiel Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg folgen und sich für entsprechende
Seminarveranstaltungen zum DJ-Sachkundenachweis stark machen. Denn nur über eine
umfassende Aufklärung über die Ursachen und vor allem die Folgen des Konsums von
überlauter Musik ließe sich eine nachhaltige Bewusstseinsänderung bei den DJs
erreichen. Die Qualifizierung von DJs sei auf jeden Fall etwaiger gesetzlicher
Schallpegelbegrenzungen vorzuziehen.
Beschluss der 78.
Gesundheitsministerkonferenz der Länder
vom 1.7.2005, TOP 7.1
Maßnahmen zur Verhinderung von
Gehörschäden durch Musikveranstaltungen einschließlich Diskothekenlärm
Die Gesundheitsministerkonferenz hat
einstimmig beschlossen:
Die Gehörbelastung des Publikums durch
Veranstaltungen mit hohen Schallpegeln einschließlich Diskotheken ist wegen der
großen Anzahl der Betroffenen nach wie vor ein gesundheitlich sehr relevantes
Problem.
Aus gesundheitlicher Sicht ist anzustreben, die Lärmbelastung bei
Veranstaltungen allgemein und bei Musikveranstaltungen einschließlich
Diskotheken auf unter 100 dB(A) im lautesten Bereich zu senken.
Deshalb bittet die GMK die Bundesregierung,
- unter Beteiligung der Länder eine
freiwillige entsprechende Vereinbarung mit bundesweiter Wirkung mit den
Spitzenverbänden der entsprechenden Gewerbebetreibenden und Veranstalter zu
treffen;
- über Verlauf und Erfolg dieser
Verhandlungen bis spätestens 2006 der GMK zu berichten;
- bei Scheitern der Bemühungen zu Ziffer 1
gemeinsam mit den Ländern entsprechende gesetzliche Regelungen zu
entwickeln.
Die GMK bittet die KMK und die JMK, dieses
Anliegen zu unterstützen.
Beschluss der 80.
Gesundheitsministerkonferenz der Länder
vom 5.6.2007, TOP 10.1
Lärm und Gesundheit - Rechtliche Maßnahmen
zur Verhinderung von Gehörschäden des Publikums durch elektroakustische
Beschallungsanlagen
Die Gesundheitsministerkonferenz hat
einstimmig beschlossen:
Die für das Gesundheitswesen zuständigen
Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder sehen mit
großer Sorge die zunehmende Lärmschwerhörigkeit bei Jugendlichen. Sie
unterstützten daher freiwillige Maßnahmen zur Verhinderung von Gehörschäden des
Publikums durch elektroakustische Beschallungsanlagen. In Anbetracht der
bisherigen Entwicklung und aktueller Untersuchungen kann der bisher favorisierte
Weg freiwilliger Vereinbarungen mit den einschlägigen Verbänden nicht als
alleine zielführend angesehen werden.
Die GMK bittet die AOLG, spätestens bis zur
nächsten ACK eine sorgfältige Analyse der derzeitigen Situation vorzunehmen und
daraus abgeleitet Vorschläge für eine möglichst einheitliche rechtliche Regelung
in den Ländern zu erarbeiten. Die bisherigen Ergebnisse und Erfahrungen der LAUG,
Baden-Württembergs und der länder- und ressortübergreifenden Arbeitsgruppe
Diskothekenlärm sowie die novellierte DIN 15905-5 werden von der AOLG
aufgenommen und berücksichtigt.
Bis entsprechende Vorschläge erarbeitet
und ggf. gesetzliche Regelungen eingeführt sind, unterstützt die GMK die
Fortsetzung der freiwilligen Maßnahmen und fordert mit Nachdruck die DEHOGA auf,
sich bei ihren Mitgliedern für die strikte Einhaltung der freiwilligen
Vereinbarungen in Diskotheken einzusetzen.
Die
Neufassung von DIN 15905-5
Veranstaltungstechnik – Tontechnik – Maßnahmen zum
Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen
elektro-akustischer Beschallungstechnik
- Die Neufassung von DIN15905-5 liegt
derzeit als Entwurf vor und kann über das Deutsche Institut für Normung e.V.
(www.din.de)
bezogen werden.
- Anwendungsbereich: „Die Norm gilt für
elektroakustische beschallungstechnik in Veranstaltungsstätten, die eine
durch ihre Verwendung bestimmte und begrenzte EInheit bilden, im Freien oder
in Gebäuden. Im Sinne dieser Norm sind für das Publikum zugängliche
Bereichez. B. in Diskotheken, Filmtheatern, Konzertsälen, Mehrzweck- und
Messehallen, Räumen für Shows, Events, Kabaretts und Varietes, Studios für
Hörfunk und Fernsehen, Theatern sowie in Verbindung mit Spiel- und
Szenenflächen in Freilichtbühnen, Open-Air-Veranstaltungen und bei
Festumzügen oder Stadtfesten“.
- Richtwerte: 99 dB L(A)eq in jeder
halbstündigen Messperiode und 135 dB L(C)peak. Die Einhaltung kann durch
Limitierung oder Leistungsbeschränkung gewährleistet oder durch Messung
nachgewiesen werden.
- Messung mit Geräten der
Genauigkeitsklasse II. Der Beurteilungspegel muss für den maßgeblichen
Immissionsort (lautester Punkt im Publikum) ermittelt werden, ein
abweichender Messort (außerhalb Reichweite des Publikums) macht
Korrekturwerte erforderlich.
- diverse Informationspflichten
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